Erleben Sie die Stärke und Präzision unseres Stahlbau-Services.

Stahlbau Wölz steht für hochwertigen Stahlbau, kombiniert mit modernster Technologie und traditioneller Handwerkskunst. Unsere Expertise reicht vom Stahl- und Hallenbau über Stahlbühnen bis hin zum Brückenbau. Wir legen großen Wert auf Präzision, Effizienz und Kundenzufriedenheit. Unser erfahrenes Team engagiert sich für maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl funktional als auch ästhetisch überzeugen. Mit einem Auge für Detail und Qualität realisieren wir Projekte, die höchsten Standards entsprechen und die Erwartungen unserer Kunden übertreffen. Bei Stahlbau Wölz steht Ihr Projekt im Mittelpunkt.

Qualitätsarbeit

Wir sind bestrebt, handwerkliche Spitzenleistungen zu erbringen und die höchste Qualität in jedem Projekt zu gewährleisten.

Fristgerechte Lieferung

Wir verstehen die Bedeutung, Fristen einzuhalten, und bemühen uns, Projekte rechtzeitig abzuschließen.

Fachtkenntinsse

Unser Team erfahrener Profis garantiert höchste handwerkliche Qualität und Liebe zum Detail.

Klasse B

Erlernen Sie das Fahren mit einem Schaltgetriebe und meistern Sie den Straßenverkehr flexibel mit unserem umfassenden Ausbildungsprogramm für die Klasse B.

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Klasse B197

Profitieren Sie von der Flexibilität der B197-Ausbildung, die das Fahren mit Automatik während der Ausbildung erlaubt und nach Abschluss das Fahren mit Schaltgetriebe ermöglicht.

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Klasse B78

Spezialisieren Sie sich auf das Fahren mit Automatikgetriebe und genießen Sie den Komfort und die Einfachheit, die die Klasse B78 bietet.

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Klasse BE

Erweitern Sie Ihre Fahrkompetenzen mit unserem BE-Kurs, der Sie befähigt, sicher mit Anhängern zu fahren.

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Klasse BF17

Bedingungen
Fahranfänger können bereits ab 17 Jahren mit dem begleiteten Fahren beginnen, wobei die Fahrt immer von einer eingetragenen Begleitperson begleitet werden muss.
Voraussetzungen
Es ist erforderlich, den theoretischen Teil der Führerscheinprüfung zu absolvieren und sich zur begleiteten Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde anzumelden.
Begleitperson
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.
Sondergenehmigung
Eine Sondergenehmigung für Ausnahmesituationen wie Arbeits- oder Ausbildungsweg ermöglicht das Fahren ohne Begleitung zu bestimmten Zeiten oder für spezielle Zwecke.

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